Teilnahmebedingungen „Premium werden. Webseite geschenkt.“
Ergänzende Bedingungen zu Navvo Premium · Stand: Oktober 2026
§ 1 Veranstalter und Geltung
(1) Veranstalter der Aktion ist die BB Agency GbR, Gesellschafter Baran Sanli und Baran Tüzer, Wiesbadener Str. 73, 65510 Idstein, E-Mail: kontakt@bb-agency.de, Betreiberin der Plattform Navvo (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese Teilnahmebedingungen sind gesondert ausgewiesene Aktionsbedingungen im Sinne von § 6 Abs. 7 der AGB für Unternehmen. Sie regeln ausschließlich die Aktionsleistungen (Webseite, Beratungsgespräch, Hosting und Wartung). Für Navvo Premium selbst – Preis, Laufzeit, Zahlung, Kündigung – gelten die AGB für Unternehmen unverändert. Im Übrigen gelten die AGB ergänzend.
(3) Die Aktion ist kein Gewinnspiel und keine Verlosung. Es entscheidet kein Zufall; die Aktionsplätze werden ausschließlich nach den Regeln in § 2 und § 4 vergeben.
§ 2 Aktionszeitraum und Aktionsplätze
(1) Die Aktion beginnt mit ihrer Veröffentlichung auf www.navvo.de/premium-aktion. Sie endet, sobald alle Aktionsplätze vergeben sind, spätestens jedoch am 31. März 2027.
(2) Es gibt höchstens 100 Aktionsplätze. Sie werden in der Reihenfolge vergeben, in der die Premium-Verträge wirksam geschlossen werden (Abschluss des Bestellvorgangs einschließlich Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats). Maßgeblich ist der Zeitstempel des Zahlungsdienstleisters.
(3) Ein Anspruch auf Nachrücken besteht nicht. Plätze, die nach § 3 Abs. 4, § 6 Abs. 3 oder § 8 Abs. 2 frei werden, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen erneut vergeben.
§ 3 Wer teilnehmen kann
(1) Teilnehmen können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland, die
- im Aktionszeitraum Navvo Premium neu abschließen,
- ein vollständiges und wahrheitsgemäßes Unternehmensprofil auf Navvo sowie vollständige Rechnungsdaten hinterlegt haben und
- sich mit Zahlungen an den Anbieter nicht im Verzug befinden.
(2) Je Unternehmen (Rechtsträger) wird höchstens ein Aktionsplatz vergeben, auch bei mehreren Konten, Profilen oder Standorten.
(3) Nicht teilnehmen können Unternehmen, die bei Beginn der Aktion bereits Navvo Premium gebucht hatten, und Unternehmen, für die der Anbieter bereits eine Webseite erstellt hat oder betreibt. Der Anbieter kann solche Unternehmen im Einzelfall ausdrücklich in Textform zulassen; sie belegen dann einen der Aktionsplätze.
(4) Der Anbieter kann die Teilnahme ablehnen oder einen bereits bestätigten Aktionsplatz entziehen, wenn
- der Kunde bei der Bestellung oder im Profil falsche Angaben gemacht oder die Aktion missbräuchlich zu nutzen versucht hat (z. B. mehrere Plätze für dasselbe Unternehmen),
- Unternehmen, Angebot oder gewünschte Inhalte gegen geltendes Recht, gegen Rechte Dritter oder gegen § 8 der AGB für Unternehmen verstoßen,
- das Unternehmen in einem der folgenden Bereiche tätig ist: erotische oder pornografische Angebote, Glücksspiel und Wetten, Waffen und Munition, Handel mit Betäubungsmitteln, politische Parteien und Organisationen, extremistische Inhalte, Schneeball- oder Pyramidensysteme, oder
- über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist.
(5) Erhält ein Kunde, der Navvo Premium im Aktionszeitraum abgeschlossen hat, keinen Aktionsplatz, weil alle Plätze vergeben sind oder ein Grund nach Abs. 3 oder Abs. 4 Spiegelstriche 2 bis 4 vorliegt, teilt der Anbieter ihm dies in Textform mit. Der Kunde kann den Premium-Vertrag dann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung in Textform mit sofortiger Wirkung kündigen; bereits gezahlte Premium-Entgelte erstattet der Anbieter vollständig. Das gilt nicht, wenn der Platz wegen falscher Angaben oder Missbrauchs (Abs. 4 Spiegelstrich 1) verweigert wurde.
§ 4 Zustandekommen der Teilnahme
(1) Mit dem Premium-Abschluss entsteht noch kein Anspruch auf die Aktionsleistungen. Der Anbieter prüft nach dem Abschluss die Voraussetzungen nach § 3 und bestätigt den Aktionsplatz in Textform (in der Regel per E-Mail), üblicherweise innerhalb von fünf Werktagen.
(2) Erst mit dieser Bestätigung erwirbt der Kunde einen Anspruch auf die Aktionsleistungen nach §§ 5 bis 7 – und nur, solange die Voraussetzungen dieser Bedingungen erfüllt sind. Ohne Bestätigung ist der Anbieter zu keiner Aktionsleistung verpflichtet.
(3) Angaben auf der Aktionsseite, im Onboarding oder in Werbematerialien zur Zahl freier Plätze sind unverbindlich. Maßgeblich ist allein die Bestätigung nach Abs. 1.
§ 5 Aktionsleistung 1: die Webseite
(1) Umfang. Der Anbieter erstellt für den Kunden eine Webseite als Onepager: eine Seite mit bis zu sechs Abschnitten (zum Beispiel Start, Leistungen, Über uns, Referenzen oder Bilder, Kontakt) sowie je eine Seite für Impressum und Datenschutz. Die Webseite enthält:
- eine Gestaltung auf Grundlage der Vorlagen des Anbieters, angepasst an Logo und Farben des Kunden,
- eine Darstellung, die für Smartphone, Tablet und Computer optimiert ist,
- ein Kontaktformular oder eine vergleichbare Anfragefunktion,
- eine Grundeinrichtung für Suchmaschinen (Seitentitel, Beschreibungen, Anmeldung bei der Google Search Console) und
- eine verschlüsselte Verbindung (SSL).
(2) Nicht enthalten sind insbesondere: weitere Unterseiten, Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kunden- oder Mitgliederbereiche, mehrere Sprachen, Logo-Gestaltung, das Schreiben von Texten über die Überarbeitung der gelieferten Inhalte hinaus, Fotoaufnahmen, kostenpflichtige Bildlizenzen, E-Mail-Postfächer, die Anbindung fremder Systeme sowie Werbe- und Suchmaschinenkampagnen. Solche Leistungen kann der Kunde gesondert nach Angebot beauftragen.
(3) Inhalte. Der Kunde liefert die Inhalte der Webseite: Texte, Fotos, Logo, die Angaben für das Impressum und den Text der Datenschutzerklärung. Für Impressum und Datenschutzerklärung ist allein der Kunde verantwortlich. Der Anbieter darf zusätzlich die Angaben aus dem Navvo-Profil des Kunden und lizenzfreie Bilder verwenden.
(4) Korrekturen. Im Umfang enthalten sind zwei Korrekturrunden. Eine Korrekturrunde umfasst die gesammelten Änderungswünsche des Kunden zu einem Entwurf.
(5) Mitwirkung und Fristen. Der Kunde stellt die Inhalte innerhalb von 30 Tagen nach dem Beratungsgespräch bereit. Geschieht das nicht, erinnert der Anbieter den Kunden in Textform und setzt eine Nachfrist von 14 Tagen. Läuft auch diese ab, darf der Anbieter die Webseite auf Grundlage des Navvo-Profils und lizenzfreier Bilder fertigstellen; die Leistung nach Abs. 1 gilt damit als erbracht. Änderungen danach sind im Rahmen von § 7 Abs. 1 möglich.
(6) Fertigstellung. Die Webseite geht in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der vollständigen Inhalte online. Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart werden.
(7) Domain. Eine Domain (z. B. „.de“) ist enthalten, solange die Premium-Mitgliedschaft läuft. Inhaber der Domain ist der Kunde; der Anbieter registriert und verwaltet sie für ihn. Hat der Kunde bereits eine Domain, kann der Anbieter sie mit der Webseite verbinden; die Kosten beim bisherigen Anbieter trägt dann weiter der Kunde.
(8) Verantwortung für Inhalte. Der Kunde sichert zu, dass er die Rechte an den gelieferten Inhalten besitzt und dass sie rechtmäßig sind. § 8 der AGB für Unternehmen (Verantwortung und Freistellung) gilt entsprechend.
§ 6 Aktionsleistung 2: das Beratungsgespräch
(1) Der Kunde erhält ein Beratungsgespräch von 60 Minuten – per Video, Telefon oder in den Räumen des Anbieters in Idstein. Den Termin vereinbaren die Parteien gemeinsam.
(2) Inhalt des Gesprächs sind die Planung der Webseite, der Online-Auftritt des Unternehmens und Möglichkeiten, online Kunden zu gewinnen. Das Gespräch ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und begründet keine Erfolgszusage.
(3) Das Gespräch ist innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung nach § 4 wahrzunehmen. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin bis 24 Stunden vorher ab, wird ein neuer Termin vereinbart; erscheint er ohne rechtzeitige Absage nicht, gilt das Gespräch als wahrgenommen. Wird innerhalb der Frist aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kein Gespräch geführt, entfällt der Anspruch darauf; der Anspruch auf die Webseite bleibt bestehen.
§ 7 Hosting und Wartung während der Premium-Mitgliedschaft
(1) Solange der Premium-Vertrag besteht, übernimmt der Anbieter ohne zusätzliche Vergütung:
- das Hosting der Webseite auf Servern in der Europäischen Union,
- SSL-Verschlüsselung, technische Updates und Sicherheitsaktualisierungen,
- Datensicherung und die Behebung technischer Störungen sowie
- kleine inhaltliche Änderungen bis 30 Minuten je Kalendermonat; nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende.
(2) Größere Änderungen und Erweiterungen erledigt der Anbieter nach vorheriger Absprache gegen gesonderte Vergütung.
(3) Für die Verfügbarkeit gilt § 10 der AGB für Unternehmen entsprechend.
(4) Soweit der Anbieter beim Betrieb der Webseite personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Server-Protokolle, Anfragen über das Kontaktformular), schließen die Parteien vor der Veröffentlichung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 8 Mindestlaufzeit und Übergang der Webseite
(1) Die Webseite geht erst nach zwölf vollen Monaten bestehender Premium-Mitgliedschaft auf den Kunden über, gerechnet ab Beginn des Premium-Vertrags.
(2) Endet die Premium-Mitgliedschaft vor Ablauf von zwölf Monaten – gleich aus welchem Grund, etwa durch außerordentliche Kündigung, durch Herabstufung wegen Zahlungsverzugs nach § 6 Abs. 6 der AGB oder durch Widerruf –, entfällt der Anspruch auf die Webseite und auf weitere Aktionsleistungen. Der Anbieter darf die Webseite dann vom Netz nehmen und löschen. Die vom Kunden gelieferten Inhalte gibt er auf Anforderung heraus. Eine Auszahlung, ein Wertersatz oder eine Übertragung der Webseite erfolgt in diesem Fall nicht; das Recht zur Kündigung nach § 3 Abs. 5 und Ansprüche aus einer Pflichtverletzung des Anbieters bleiben unberührt. Die Pflicht zur Zahlung der Premium-Vergütung nach den AGB bleibt bestehen.
(3) „Die Webseite gehört dir“ bedeutet nach Ablauf der zwölf Monate:
- Der Kunde erhält ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares, nicht ausschließliches Recht, die Webseite in ihrer dann bestehenden Fassung zu nutzen, zu ändern und durch Dritte betreiben zu lassen.
- Auf Wunsch erhält der Kunde kostenlos die Dateien der Webseite (Programmcode und Inhalte) sowie den Auth-Code der Domain für den Umzug zu einem eigenen Anbieter.
- Gestaltungsvorlagen, Layout und Programmcode darf der Anbieter weiterhin auch für andere Kunden verwenden. Die Rechte an den vom Kunden gelieferten Inhalten liegen ohnehin beim Kunden; für lizenzfreie Bilder gelten deren Lizenzbedingungen.
(4) Weg A – Premium läuft weiter: Hosting und Wartung nach § 7 bleiben ohne Aufpreis enthalten, solange die Premium-Mitgliedschaft besteht.
(5) Weg B – Premium wird gekündigt: Die Kündigung richtet sich nach § 6 Abs. 4 der AGB. Mit dem Ende des Premium-Vertrags enden Hosting, Wartung und die Übernahme der Domainkosten; der Anbieter nimmt die Webseite vom Netz. Der Anbieter übergibt Dateien und Auth-Code innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung. Fordert der Kunde die Übergabe nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende an, darf der Anbieter die Daten löschen. Die Domain bleibt Eigentum des Kunden; ihre Kosten trägt ab Vertragsende der Kunde.
§ 9 Art der Aktionsleistungen
(1) Webseite, Beratungsgespräch sowie Hosting und Wartung sind Zugaben zu Navvo Premium ohne gesonderte Vergütung. Der Preis für Navvo Premium bleibt unverändert.
(2) Die Aktionsleistungen werden nicht in Geld ausgezahlt, können nicht gegen andere Leistungen getauscht und nicht auf Dritte übertragen werden.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
Für die Aktionsleistungen gilt § 12 der AGB für Unternehmen entsprechend. Der Anbieter schuldet eine fachgerecht erstellte Webseite, nicht jedoch eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Zahl von Besuchern oder Anfragen oder einen wirtschaftlichen Erfolg.
§ 11 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet die Daten des Kunden zur Durchführung der Aktion (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), insbesondere zur Prüfung der Voraussetzungen, zur Terminvereinbarung und zur Erstellung der Webseite. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Vorzeitige Beendigung und Änderung der Aktion
(1) Der Anbieter kann die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig beenden oder ändern, insbesondere bei Missbrauch, technischen Störungen oder rechtlichen Gründen. Bereits bestätigte Aktionsplätze bleiben davon unberührt.
(2) Für die bestätigten Aktionsplätze gilt die Fassung dieser Bedingungen, die bei Abschluss des Premium-Vertrags veröffentlicht war.
§ 13 Schlussbestimmungen
§ 15 der AGB für Unternehmen (anwendbares Recht, Gerichtsstand, Textform, salvatorische Klausel) gilt entsprechend.
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